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  • Rufnummer0 92 25 / 98 70

Notdienst

Wir sind täglich für Sie da

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir aufgrund eines massiven Personalmangels bis auf weiteres keine Nachtdienste anbieten können. An Sonn- und Feiertagen sind wir tagsüber weiter für Sie erreichbar.

Unsere Bereitschaftszeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 19:00 Uhr
Samstag/Sonntag von 9:00 bis 18:00 Uhr

Rufen Sie möglichst in der Klinik an (Tel. 09225/9870) bevor Sie sich auf den Weg zu uns machen. Unsere Mitarbeiter können dann bereits vor Ihrem Eintreffen in der Klinik wichtige Vorbereitungen treffen. Wenn Sie mit einem Notfallpatienten unangemeldet vor unserer Klinik stehen müssen, nutzen Sie bitte die Türsprechanlage. 

Für Informationen zum tierärztlichen Notdienst des Landkreises Bayreuth/Kulmbach bitte HIER KLICKEN
Für Informationen zum tierärztlichen Notdienst in Hof und Wunsiedel bitte diesen LINK ANKLICKEN

Unsere Nachbarklinik in Lautertal erreichen Sie unter Tel. 09561/85830.

Was passiert im Notdienst:

  • Im Notdienst werden Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen oder starken Schmerzen behandelt
  • Umfangreiche Untersuchungen werden im Notdienst nicht durchgeführt, ebenso aufwändige, spezielle Diagnostik, außer sie sind für die Erstbehandlung und Stabilisierung des Patienten notwendig
  • Erkrankungen, die bereits länger bestehen und nicht lebensbedrohlich sind, sind keine Notfälle

Anzeichen eines Notfalls:

  • Atemnot
  • Bewusstlosigkeit, Teilnahmslosigkeit
  • Körpertemperatur über 40° C oder unter 37° C
  • Krampfanfälle
  • Starke Schmerzen, z.B. Bandscheibenvorfall, Fraktur, Darmverschluss
  • Koordinationsstörungen, Lähmungen
  • Anhaltender akuter blutiger Durchfall oder Erbrechen
  • Augenverletzungen
  • Verschlucken von Fremdkörpern oder Giften
  • Verkehrsunfall, Sturz
  • Plötzlich aufgeblähter Bauch, Magendrehung!
  • Geburtsstörungen

Kosten

  • Die Kosten im Notfall regelt die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
  • Grundsätzlich wird nach der GOT eine Notfallgebühr von 50,- € zzgl. MWSt berechnet
  • Die Leistungen im Notdienst sind nach der GOT mindestens mit dem doppelten Satz zu berechnen
  • Die Leistungen im Notdienst sind grundsätzlich bar oder per EC zu begleichen